Arxo Law · recorded dialogue

Das Recht vor 2002 ist eine Grenze, kein Schweigen

Ein 1995 entstandener Anspruch ist nicht « ohne Recht ». Dieses Paket führt das BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung nicht aus: der Motor nennt den Korridor des Art. 229 § 6 EGBGB; die alte Frist ist eine Eingabe des Falls.

The conversation was recorded in German; the turns are reproduced as written.

Der Anspruch ist am 10. März 1995 entstanden. Läuft noch die dreißigjährige Verjährung des alten § 195? Schweigt das BGB zu dem, was vor der Schuldrechtsreform galt?

Die Reform gilt ab dem 1. Januar 2002. Ein Anspruch von 1995 ist kein Loch im Recht: er fällt in den Korridor des Art. 229 § 6 EGBGB. Die alte Frist selbst führt dieses Paket nicht aus — sie ist Eingabe. Ich frage den Motor, ob der Korridor greift.

Stellt der Motor korridor_2002_anwendbar fest, lesen Sie es so: das Recht vor dem 1. Januar 2002 wird hier nicht ausgeführt. Das ist nicht « das BGB schweigt ». Das ist « dieses Modell hört auf ». Die dreißig Jahre sind die Eingabe des Falls, nicht das Ergebnis einer Rechnung über das Denkmal 1896. Die Plakette der Seite sagt das: altes Recht — Grenze des Modells.

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