Vor und nach 2002
Vier Fälle zeigen, wann der Verjährungskorridor des Art. 229 § 6 EGBGB greift. Das Modell führt das Recht vor 2002 nicht aus: alte Frist und alter Beginn sind Eingaben, keine Rekonstruktion der früheren Sachnorm.
Vier Fälle zeigen, wann der Verjährungskorridor des Art. 229 § 6 EGBGB greift. Das Modell führt das Recht vor 2002 nicht aus: alte Frist und alter Beginn sind Eingaben, keine Rekonstruktion der früheren Sachnorm.
Sachverhalt